Safecare COVID-19 Antigen Corona Rapid Test (AT199/20), 25 St.

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Safecare COVID-19 Antigen Corona Rapid Test (AT199/20), 25 St. .

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Beschreibung
Safecare COVID-19 Corona Antigen Rapid Test, 25 Stück
Das COVID-19-Antigen-Schnelltestkit (Abstrich) ist ein Lateral-Flow-Immunoassay zum qualitativen Nachweis
von Nucleocapsid-Protein-Antigen in direkten Nasenabstrich oder Nasopharyngealabstrichproben von Personen,
bei denen der Arzt innerhalb der ersten sieben Tage nach Symptom Verdacht auf COVID-19 hat.
Das COVID-19-Antigen-Schnelltestkit (Abstrich) unterscheidet nicht zwischen SARS-CoV und SARS-CoV-2.
 
Spezifität:* Sensitivität:*
99,44% 97,04%
*Angaben laut BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
 
Test ID AT199/20
Vorteile
 
Schnelles Ergebnis (15 –  30 Minuten) – kein Folgetermin zur Besprechung der Testergebnisse erforderlich
Einfache Handhabung, keine zusätzlichen Materialien notwendig
Testmöglichkeit dort, wo keine Labortests zur Verfügung stehen
Test für den professionellen Gebrauch vorgesehen
Kit-Ausstattung
 
25x Cassetten
25x Abstrichtupfer
25x Einzelpuffer
25x Röhrchen mit Kappen
1x Gebrauchsinformationen
1x Röhrchenständer
Die Testdurchführung in 4 Schritten:
 
1) Ein Abstrich wird durch das medizinische Fachpersonal aus der Nase oder Nasen-­Rachen-­Raum entnommen.
2) Die Probe wird durch Rotationsdrehung im Extraktions­puffer gelöst. Anschließend kann das Teststäbchen wieder entnommen werden.
3) Drei Tropfen der zu testenden Probe werden auf die vorgesehene Probenaufnahme gefüllt.
4) Das Ergebnis kann nach 15 bis 30 Minuten abgelesen werden.
Testergebnis:
 
Für ein validiertes Ergebnis muss sich die Kontrolllinie „C“ bilden. Das Ergebnis ist positiv, sobald sich die Testlinie „T“ färbt. Ein negatives Ergebnis liegt vor, sofern sich keine Bande für die Testlinie bildet.
 
Evaluierung der Sensitivität von SARSCoV-2 Antigenschnelltests vom Paul-Ehrlich-Institut Deutschland.
 
+++Verkauf an Arbeitgeber+++
PoC Antigentests, die für den direkten Nachweis eines Krankheitserregers einer in § 24 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Krankheit
oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 IfSG genannten Krankheitserreger bestimmt sind, dürfen seit dem 16. März 2021 (§ 3 Abs. 4a Nr. 4 MPAV) auch an Arbeitgeber verkauft werden.
Weiterhin dürfen natürlich alle Personen nach § 3 der MPAV Antigentests erwerben.
 
PoC Antigen-Schnelltests sind nicht für die Eigenanwendung bestimmt und dürfen nicht an Privatpersonen verkauft werden.
 
 
Dieser Artikel ist bei der BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet und ist abrechnungsfähig.